Zum Hauptinhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines und Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Goldberg Consulting GmbH (nachfolgend „Goldberg GmbH“ genannt) gelten für alle Seminare, Trainings, Workshops und Beratungsdienstleistungen (nachfolgend als „Weiterbildung“ zusammengefasst) der Goldberg GmbH.

Etwaige Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB bedürfen in jedem Falle der Schriftform (inklusive der Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses). Anderweitige (Neben-)Abreden oder Geschäftsbedingungen von Auftraggebern sind von der Geltung ausgeschlossen, sofern die Goldberg GmbH diese nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers.

2. Vertragsgestaltung

Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch bei der Kommunikation via E-Mail gewahrt wird.

3. Leistungen der Goldberg GmbH

Alle Dienstleistungen der Goldberg GmbH werden durch freie Mitarbeiter/innen erbracht, die auf Honorarbasis beschäftigt sind.
Umfang, Form, Thematik, Ziel und Veranstaltungsort der Weiterbildung werden auf der Grundlage des individuellen Angebots und des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und der Goldberg GmbH festgelegt.

4. Honorare und Kosten

Honorare und Kosten der Weiterbildung werden im Vertrag (siehe Punkt 2) festgehalten. Neben den Honoraren werden notwendige Reise- und Übernachtungskosten gesondert aufgeführt. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Taten oder Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle

Die Goldberg GmbH ist nicht verantwortlich oder haftbar für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistungsverpflichtungen im Rahmen des Vertrags, wenn diese durch eine Tat oder ein Ereignis außerhalb der Kontrolle der Goldberg GmbH verursacht werden. Diese Taten/Ereignisse werden nachstehend definiert:

  • Krankheit oder Unfall des Dozierenden/des Trainers
  • Höhere Gewalt
  • Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen durch Dritte
  • innere Unruhen, Aufstände, Invasion, Terroranschläge oder deren Androhung, Krieg (ob erklärt oder nicht) sowie Kriegsgefahr oder Kriegsvorbereitung
  • Brand, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Bodenabsenkung, Epidemien oder andere Naturkatastrophen
    Wenn eine solche Tat oder ein Ereignis die Goldberg GmbH an der Erfüllung der im Rahmen eines Vertrags eingegangenen Verpflichtungen hindert, dann wird der Auftraggeber so schnell wie möglich kontaktiert und davon in Kenntnis gesetzt sowie ein Ersatztermin im gegenseitigen Einverständnis abgestimmt. Kann zwischen dem Auftraggeber und der Goldberg GmbH nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin abgestimmt werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Ausfallkosten entstehen.

6. Rücktritt

Sagt der Auftraggeber einen Termin ab, so gilt folgendes:

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Geht diese 4 Wochen vor dem Termin ein, wird kein Honorar berechnet. Erfolgt der Rücktritt bis zu 2 Wochen vor dem Termin, wird 50% des Honorars berechnet. Geht der Rücktritt danach ein, wird 100% des Honorars in Rechnung gestellt.

Erstattungen für bereits gebuchte Reise- und Übernachtungskosten werden nur in Rechnung gestellt, wenn diese beim gebuchten Anbieter nicht mehr kostenfrei storniert werden können.

7. Geheimhaltungspflicht

Die Goldberg GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Informationen, die ihr durch oder während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

Der Auftraggeber wiederum verpflichtet sich ebenfalls, sämtliche ihm bekannten und bekannt gewordenen nicht allgemein veröffentlichten Informationen des Auftragnehmers im Sinne des Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten.

8. Geistiges und sachliches Eigentum

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Goldberg GmbH an. Dies gilt für alle Inhalte der durchgeführten Weiterbildungen sowie für die an die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und sonstiger Materialien (z.B. Skripte, Texte, Bilder, Grafiken, Arbeitsblätter, Filme, Sprachaufzeichnungen, in digitaler oder physischer Form etc.) – soweit gesetzlich schutzfähig. Sie dienen ausschließlich zur persönlichen Nutzung im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Inhalte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber gestattet.

Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

9. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden bei der Goldberg GmbH entsprechend der einschlägigen, gesetzlichen Vorschriften behandelt. Detaillierte Angaben sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

10. Haftung

Die Goldberg GmbH haftet dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei die Haftung nur auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird. Die Goldberg GmbH haftet nicht für weitere Kosten und/oder Aufwendungen, die dem Auftraggeber aufgrund der Absage gemäß Punkt 5 dieser AGB entstehen.

Im Übrigen unterliegt die Goldberg GmbH der gesetzlichen Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen, sowie im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), wobei die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt ist. Für leichte (d.h. einfache) Fahrlässigkeit haftet die Goldberg GmbH nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

Darüber hinaus ist jede Haftung der Goldberg GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Erklärung zur Distanzierung von Scientology und Sektenwesen

Die Goldberg GmbH erklärt hiermit, dass weder die Gesellschafter, die Geschäftsführung, noch ihre sonstigen MitarbeiterInnen und freiberuflichen DozentInnen nach der Technologie bzw. Lehre des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard geschult wurden oder arbeiten, und dass diese Technologie bzw. Lehre zur Führung des Unternehmens und für die Ausübung der Weiterbildungstätigkeit ausdrücklich abgelehnt wird. Die Goldberg GmbH kooperiert mit keiner Sekte oder Religionsgemeinschaft und distanziert sich von jeglichen Aktivitäten, die mit Sekten oder Religionsgemeinschaften in Verbindung stehen könnten.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

13. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich der Auftraggeber unwiderruflich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

Die Goldberg GmbH behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für zukünftig entstehende Verträge zu ändern. Die neuen AGB gelten zudem für bereits zwischen dem Auftraggeber und der Goldberg GmbH abgeschlossenen Verträge, jedoch noch nicht durchgeführten Weiterbildungen, sofern der Auftraggeber spätestens vier (4) Wochen im Voraus über das Inkrafttreten der neuen AGB benachrichtigt und der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung widerspricht. Der Auftraggeber wird in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der entsprechenden Widerspruchsfrist hingewiesen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung in Kraft, welche wirtschaftlich dem Ergebnis am nächsten kommt, welches die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Dieser Absatz gilt entsprechend auch im Falle einer Vertragslücke.

Stand: 18.06.2020